Opferschutzrecht

Wer durch eine Straftat verletzt worden ist, muss sich nicht mit der Rolle eines Zeugen bzw. einer Zeugin in dem Strafverfahren gegen Beschuldigte begnügen. Verletzte haben auch eigenständige Beteiligungsrechte. So können sie beispielsweise Akteneinsicht durch den Rechtsbeistand beantragen, haben das Recht auf Anwesenheit einer Vertrauensperson während der Zeugenvernehmung sowie auf die Hinzuziehung eines anwaltlichen Zeugenbeistandes.

Bei bestimmten Delikten (z.B. Nachstellung, Körperverletzung, Angriffe auf die sexuelle Selbstbestimmung, Tötung) können Verletzte mit der Nebenklage den Anschluss an die Anklage der Staatsanwaltschaft erklären und dann als Verfahrensbeteiligte mit weitergehenden Antragsrechten am Strafverfahren teilnehmen. Mit einem Adhäsionsantrag können sie Schadensersatz- und Schmerzensgeldansprüche geltend machen. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, anderweitige Entschädigungszahlungen für erlittene gesundheitliche Schädigungen zu erhalten (z.B. nach dem Opferentschädigungsgesetz).