Wenn Sie uns außerhalb unserer Geschäftszeiten nicht persönlich erreichen, hinterlassen Sie bitte in Notfällen (z.B. Festnahmen, Wohnungsdurchsuchungen oder andere Zwangsmaßnahmen) folgende Daten auf unserem Anrufbeantworter:
- Vor-, Nachname und Geburtsdatum des oder der Betroffenen
- Name und Telefondurchwahl der Dienststelle
- Name des zuständigen Beamten
- Name des/der gewünschten Anwalts/Anwältin
- Ihren Namen und Ihre Telefonnummer
Wir nehmen innerhalb der Geschäftszeiten unverzüglich Kontakt zu Ihnen auf und veranlassen danach die notwendigen Maßnahmen.
Anwaltsnotdienst in Strafsachen
Wer wegen des Verdachts einer Straftat vorläufig festgenommen oder anderen Zwangsmaßnahmen unterworfen wird (z.B. Wohnungsdurchsuchung), sollte sofort mit einem Strafverteidiger oder einer Strafverteidigerin Kontakt aufnehmen. Alle Beschuldigten haben das Recht sich jederzeit, auch schon vor einer Vernehmung, von einem Verteidiger oder einer Verteidigerin ihrer Wahl beraten zu lassen. Eine beabsichtigte Vernehmung muss verschoben werden, wenn Beschuldigte erklären, sich zuerst anwaltlich beraten lassen zu wollen. Es muss die Gelegenheit gegeben werden, mit einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin Kontakt aufzunehmen.
Für Hamburg hat die Hamburger Arbeitsgemeinschaft für Strafverteidiger und Strafverteidigerinnen e.V. einen anwaltlichen Notdienst in Strafsachen eingerichtet. Dort erreichen Sie außerhalb der üblichen Geschäftszeiten in Notfällen einen Strafverteidiger oder eine Strafverteidigerin:
Tel. 0171 / 6105949