Menschen die aufgrund einer psychischen Krankheit, einer körperlichen, geistigen oder gesundheitlichen Behinderung in ihrer Eigenverantwortung eingeschränkt sind, wird mit der rechtlichen Betreuung ein Instrument zur Verfügung gestellt, das sie in ihrer Selbstbestimmung unterstützen soll. Zugleich dient die Betreuung auch dem Schutz vor erheblichen Schädigungen, missbräuchlicher Einflussnahme, Ausbeutung und Fremdbestimmung.
Die Aufgabe der rechtlichen Betreuung liegt dabei nicht in einer sozialen Betreuung oder praktischen Hilfestellung im Alltag. Die Betreuerin soll vielmehr die Angelegenheit des bzw. der Betreuten rechtlich besorgen und insbesondere die Teilhabe am öffentlichen Leben und am Rechtsverkehr ermöglichen. Das Ziel der rechtlichen Betreuung ist die Verselbstständigung der Betroffenen und damit auch die Aufhebung der gesetzlichen Betreuung selbst.
Die Bestellung als Betreuerin erfolgt durch das Betreuungsgericht (Amtsgericht). Den Antrag dafür können Betroffene selbst stellen, Angehörige oder Dritte können die Betreuung beim Gericht anregen.