Familienrecht

Das Familienrecht ist ein emotionsgeladenes Rechtsgebiet, der nach einer ruhigen und souveränen Interessenvertretung verlangt. Unsere Tätigkeit umfasst insbesondere:

  • Ehescheidung
  • Unterhaltsregelung
  • Sorgerecht/Umgangsrecht
  • Güterrecht
  • Erbrecht
  • Vermögensauseinandersetzung im weiteren Sinne
  • Teilungsversteigerungen
  • Elternunterhalt
  • Nichteheliche Lebensgemeinschaft
  • Internationales Recht
  • Lebenspartnerschaften
  • Vorbereitung von Adoptionen
  • Betreuungsrecht / Vorbereitung von Vorsorgevollmachte

Da unser Mandantenstamm international ist, umfasst die Beratung und Vertretung bei Familienangelegenheiten mit Auslandsberührung sowohl das Internationale Privatrecht als auch das jeweils anzuwendende Recht des Staates, aus welchem die Betroffenen stammen. Zudem sind, in diesem Bereich frühzeitig die Folgen auf den Aufenthaltsstatus der ausländischen Staatangehörigen zu bedenken. Auch die namensrechtlichen Fragen sind zu beachten. Schwierige Rechtsprobleme im Internationalen Familienrecht bereiten oft auch die Rückführung von Kindern, die einen Elternteil ohne Zustimmung des anderen in ein anderes Land mitgenommen hat, sowie die Anerkennung von Auslandsadoptionen.