Ein wichtiger Bereich unserer Tätigkeit ist die Beratung und Vertretung von Verbrauchern und Verbraucherinnen in allen Vertragsangelegenheiten. Verbraucher schützende Regelungen greifen immer dann ein, wenn Verträge mit Unternehmen wie Kaufhäusern, Werkstätten, Verlagshäusern oder Banken zu privaten Zwecken abgeschlossen wurden. Manche dieser Regelungen gelten auch für Existenzgründerinnen und Existenzgründer. Geschützt wird so beispielsweise vor nachteiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen, vor Einschränkungen der Rechte des Käufers oder der Käuferin, wenn die gekaufte Sache mangelhaft ist oder vor Übervorteilung im Rahmen von Ratenkreditverträgen bzw. Verbraucherdarlehen. In bestimmten Fällen, u.a. bei Geschäften an der ‚Haustür’ oder über das Internet, können Verträge widerrufen werden.
Bei Verträgen, die Jugendliche schließen und mit denen sie sich finanziell belasten, gelten besondere Schutzbestimmungen, die dazu führen können, dass diese Verträge unwirksam sind und die mitunter hohen finanziellen Belastungen abgewehrt werden können.
Unternehmen (Einzelunternehmer und Gesellschaften) beraten und vertreten wir insbesondere bei der Gestaltung und Durchführung von Verträgen sowie im Fall von Vertragsstörungen. Vereine werden von uns in der Gründungsphase und danach, in allen vereinsrechtlichen Fragen, insbesondere bei der Gestaltung der Satzung und bei Satzungsänderungen beraten.
Ein weiterer Bereich unserer Tätigkeit ist das Schadensersatz- und Haftungsrecht. Viele Umstände können Ansprüche auf Schadensersatz begründen. Alltäglich ist die Schadensregulierung bei Verkehrsunfällen. In Betracht kommen aber auch fehlerhafte medizinische Behandlungen (Arztrecht), schädliche Produkte, Vertragsverletzungen oder Straftaten. In den meisten Fällen ist für die Beurteilung der Haftung, für die Ermittlung des ersatzfähigen Schadens und bei der Schadensregulierung anwaltliche Hilfe notwendig.
Unter Umständen kommt es darauf an, innerhalb sehr kurzer Fristen richtig zu handeln. Deswegen kann eine frühzeitige Beratung entscheidend für den rechtlichen Erfolg sein.