Rechtsanwalt Zeran ist als zertifizierter Verfahrensbeistand („Anwalt des Kindes“) vor den Familiengerichten tätig.
Verfahrensbeistände werden von den Familiengerichten in Kindschaftssachen bestellt. In gesetzlich vorgeschriebenen Fällen des Kinderschutzes, sowie bei Streitigkeiten im Sorgerecht und des Umgangs mit dem Kind, Adoption- oder Abstammungssachen sollen die Kindesinteressen frühzeitig durch Verfahrensbeistände zur Geltung gebracht werden.
Kinder sind schutzbedürftiger und verletzlicher als Erwachsene. Das Kind ist als Subjekt und Grundrechtsträger von allen Beteiligten wahrzunehmen. Ohne Beteiligung des Kindes kann das Kindeswohl nicht richtig berücksichtigt werden.
Der Verfahrensbeistand sichert die Rechte des Kindes vor dem Familiengericht.
Der Verfahrensbeistand spricht mit dem Kind, erkundet den Willen und macht sich ein Bild vom Lebensumfeld und den sozialen Bindungen. Er bringt die eigenständigen Interessen des Kindes in das Verfahren ein. Er bespricht auch mit den Eltern und soweit zulässig mit anderen Bezugspersonen die Situation und Vorstellungen des Kindes. Die Wünsche und Vorstellungen werden im gerichtlichen Verfahren mitgeteilt. Als Beteiligter im Verfahren nimmt ein Verfahrensbeistand an Gerichtsterminen teil, stellt Anträge oder gibt Empfehlungen ab. Der Verfahrensbeistand informiert altersangemessen das Kind über den Verfahrensgang und die Entscheidung
Bei der Kindesanhörung vor dem zuständigen Richter:in, welche außerhalb des Gerichtstermins erfolgt, begleitet der Verfahrensbeistand das Kind zu dem Termin.
Der Schutzauftrag für Kinder und Jugendliche ist bei Familien mit und ohne Migrationsgeschichte gleichwertig. Es darf keine kulturellen Relativierungen geben, die zur Folge hätte, dass das Kindeswohl und die Kinderrechte nicht nach den gesetzlichen Vorgaben geprüft oder umgesetzt werden. Migrationssensibler Kinderschutz, interkulturelle und respektvolle Kommunikation sind für Rechtsanwalt Zeran selbstverständlich. Rechtsanwalt Zeran spricht Türkisch und Englisch.