Die Verfestigung des Aufenthaltes – national und europäisch

02.12.2022 - 14:30 bis 03.12.2022 - 17:30
Leipzig

Zweiteilige Fortbildung, gemeinsam mit RA Sven Hasse

Welche Möglichkeiten der Aufenthaltsverfestigung gibt es national, um aus der Befristung des Aufenthaltes ohne deutschen Pass rauszukommen und eine gewisse Rechtssicherheit zu erlangen?
Das Europarecht beherrscht das Migrationsrecht mit Richtlinien, Verordnungen und Abkommen.
Neben dem nationalen Recht wird ein Überblick zur Freizügigkeitsrichtlinie, Daueraufenthaltsrichtlinie und den Regelungen des Assoziationsrechts EWG/Türkei (ARB 1/80) verschafft. Das Entstehen und die Verfestigung des Aufenthaltsrechts, Zugang zur Beschäftigung, die Beendigung des Aufenthaltes, die Rechtstellung der Familienangehörigen sollen an Hand der einschlägigen europarechtlichen und nationalen Normen miteinander verglichen werden. Die Gemeinsamkeiten und Unterschiede der Regelungsinhalte werden dargestellt.
Die Veranstaltung ist für den Einstieg und Wiederholung in die einschlägige Materie geeignet.
2.12.22 Thema Nationale Aufenthaltsverfestigung
3.12.22 Thema Europäische Aufenthaltsverfestigung
Die Fortbildungen 22-31-A und -B können getrennt gebucht werden. Wünschenswert ist aber die Teilnahme an beiden Veranstaltungen, da strukturelle Unterschiede ausgearbeitet werden sollen.